1.050 Kilometer Wanderwege im Landkreis Reutlingen neu beschildert

Ein Meilenstein ist erreicht – die Überarbeitung und Beschilderung in und um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist nun auch im Landkreis Reutlingen abgeschlossen. Im Juni diesen Jahres hatte bereits der Landkreis Esslingen Vollzug gemeldet. Zur feierlichen Einweihung traf man sich am Donnerstag, 25. September, im Wanderheim Roßberg. Mit dabei Hautfachwart für Wege des Schwäbischen Albvereins, Gerhard Stolz. (rechts im Bild)

Neue Wegzeiger im Biosphärengebiet

Doch was wurde eigentlich überarbeitet und erneuert? Sichtbarstes Zeichen sind die neuen Wegzeiger – Metallpfosten mit den gelben Wegzeigern für das Grundwegenetz des Schwäbischen Albvereins, die Fernwander- und Themenwege sowie den grünen Wegzeigern für lokale Rundwanderwege und touristische Pfade. Dem ging ein acht Jahre langer Prozess voraus beginnend mit der Umsetzung der „hochgehberge“, einem Netz aus touristischen Rundwanderwegen.

Zudem fing man damals an, das Wanderwegenetz des Albvereins zu optimieren. „Wir haben uns die Trassenführungen genau angeschaut, Wege zusammengeführt oder verlegt“, berichtet Gerhard Stolz. Er hat den Prozess gemeinsam mit dem Wegereferat in der Hauptgeschäftsstelle und vielen ehrenamtlichen Wegewartinnen und Wegewarten vor Ort begleitet.

700.000 Euro an Fördermitteln

Viele Akteure saßen miteinander am Tisch – die Kommunen, die Tourismusverbände, das Biosphärengebiet, Forst und Naturschutz und der Albverein. „Ein Projekt in einer solchen Dimension ist nicht ohne die notwendigen finanziellen Mittel möglich“, sagte Regierungspräsident Klaus Tappeser beim Eröffnungstermin auf dem Roßberg. „Als Förderagentur konnten wir verschiedene Geld- und Fördertöpfe zusammenbringen, um die Neubeschilderung zu realisieren. Die Planung selbst konnte dankeswerterweise mit Sondermitteln der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU erarbeitet werden.“

Landkreis Reutlingen

Im Landkreis Reutlingen hat man  insgesamt 1.050 Kilometer Wegenetzlänge in 26 Städten und Gemeinden in und um das Biosphärengebiet mit neuen Wegzeigern ausgestattet. Zusätzlich wurden auch kommunale Rundwanderwege in 10 Gemeinden im Landkreis Reutlingen (Gomadingen, Grafenberg, Lichtenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Reutlingen, Römerstein, Sonnenbühl und Zwiefalten) ausgewiesen.

Landkreis Esslingen

Im Landkreis Esslingen waren es rund 295 Kilometer Wegenetzlänge in 17 Städten und Gemeinden in und um das Biosphärengebiet. Dort hat man sechs neue Rundwanderwege in Lenningen, Frickenhausen, Owen und Altdorf ausgewiesen.

Orientierung und Besucherlenkung

Die neue Beschilderung garantiert Wandernden eine sichere Orientierung und führt sie an die schönsten Ecken des Biosphärengebiets. Die klare Struktur mit den gelben und grünen Wegzeigern hilft Touristen und Einheimischen auch bei einer flexiblen und spontanen Tourenplanung. Die Wegzeiger dienen zudem der Besucherlenkung, um Natur und Landschaft zu schonen und die Lebensqualität in der Region zu erhalten.

Dank an alle Wegewarte und Wegepaten des Schwäbischen Albvereins

Die Pflege des Wanderwegenetzes übernimmt auch weiterhin der Schwäbische Albverein. Dazu wurde eine Pflegevereinbarung ausgearbeitet. Gerhard Stolz wies bei der Eröffnung auf das enorme Engagement der ehrenamtlichen Wegewarte und Wegepaten im Vereinsgebiet hin: „Derzeit kümmern sich mehr als 830 Ehrenamtliche um das Wanderwegenetz. 2024 haben sie insgesamt rund 24.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Sie sorgen dafür, dass Naturliebhaber und Erholungssuchende auf unseren Wanderwegen nicht verloren gehen, dass sie ihren Weg finden und unsere Landschaft und die unverwechselbare Natur und Kultur im Ländle genießen können. Für diesen Dienst, den die ehrenamtlich Engagierten der der Allgemeinheit tun, nochmals ganz herzlichen Dank.“

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Bericht „Neue Wegzeiger im Landkreis Esslingen“ vom 2. Juni 2025
Bericht „Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird neu ausgeschildert“ vom 8. April 2024

Neue Wegzeiger im Landkreis Esslingen

Die Überarbeitung und Beschilderung des Wanderwegenetzes in und um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist im Landkreis Esslingen abgeschlossen worden. Die feierliche Eröffnung dazu fand am Dienstag, 27. Mai am Heidengrabenzentrum in Erkenbrechtsweiler statt.

Regierungspräsident Klaus Tappeser (Tübingen), Landrat Marcel Musolf und Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß, der Präsident des Schwäbischen Albvereins, eröffneten das neu beschilderte Wanderwegenetz an einem Wegweiser am Wanderparkplatz Hochholz Astropfad in Erkenbrechtsweiler, bevor es zu Fuß zur offiziellen Eröffnung ins Heidengrabenzentrum ging.

Sondermittel zur Finanzierung des Projekts

„Ein Projekt in einer solchen Dimension ist nicht ohne die notwendigen finanziellen Mittel möglich“, weiß Regierungspräsident Klaus Tappeser beim Blick auf die neue Beschilderung. „Als Förderagentur konnten wir verschiedene Geld- und Fördertöpfe zusammenbringen, um die Neubeschilderung zu realisieren. Die Planung selbst konnte dankeswerterweise mit Sondermitteln der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU begonnen werden“, so Tappeser weiter.

295 Kilometer Wanderwege im Landkreis Esslingen betroffen

Insgesamt wurden im Landkreis Esslingen rund 295 Kilometer Wegenetzlänge in 17 Städten und Gemeinden in und um das Biosphärengebiet mit der neuen Beschilderung ausgestattet. Zusätzlich wurden sechs neue Rundwanderwege in Lenningen, Frickenhausen, Owen und Altdorf ausgewiesen. Das Projekt wurde in enger Abstimmung mit zahlreichen Akteuren realisiert – darunter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Touristiker, Forst- und Naturschutzbehörden sowie externe Planungs- und Beschilderungsbüros. „Wir danken allen Beteiligten, die dieses Projekt mit großem Engagement in enger Zusammenarbeit mit dem Schwäbischen Albverein, dem Landkreis Reutlingen, der Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb erarbeitet und umgesetzt haben“, sagte Landrat Marcel Musolf bei der Eröffnung des Wegenetzes.

Einheitlich, lückenlos, übersichtlich

Die neue Beschilderung bietet eine einheitliche, lückenlose und übersichtliche Orientierung mit dem Ziel, ein touristisch wertiges Wanderprodukt zu schaffen sowie eine sinnvolle Besucherlenkung für den Erhalt von Natur und Landschaft zu ermöglichen. Das überarbeitete Wanderwegesystem unterscheidet zwischen gelben Wegzeigern für das Grundwegenetz, die Fernwanderwege, Themen- und Verbindungswege anzeigen, und grünen Wegzeigern für örtliche Rundwanderwege. Diese klare Struktur ermöglicht sowohl Touristen als auch Einheimischen eine flexible und spontane Tourenplanung.

Ohne Ehrenamt kein lückenloses Wanderwegenetz

Regierungspräsidentin Susanne Bay gab ein Statement ab: „Wanderwege lassen uns die Natur ganz direkt erleben. Sie laden uns ein, bewusst zu gehen statt zu hetzen, hinzusehen statt zu scrollen, und vor allem: durchzuatmen. Das funktioniert nur, weil viele Menschen – beispielsweise vom Schwäbischen Albverein – sich auch ehrenamtlich um die Wege kümmern. Oft still und leise erneuern sie in ihrer Freizeit Markierungen, stellen Wegweiser auf oder sammeln Müll ein. Daher möchte ich heute ganz besonders Danke sagen an alle, die mit Geduld und Engagement dafür sorgen, dass unsere Wege sicher und schön bleiben.“

Wanderkonzeption als Grundlage

Grundlage für das Projekt war die vom Biosphärengebiet Schwäbische Alb geförderte Wanderkonzeption „Mittlere Alb, Albtrauf und Biosphärengebiet schwäbische Alb“ in den Jahren 2015 bis 2017. In deren Folge wurden bis 2020 die zertifizierten »hochgehberge«- Premiumwandertouren ausgewiesen – sieben davon im Landkreis Esslingen. Die Umsetzung des neuen Wegenetzes erfolgte unter besonderer Berücksichtigung forst- und naturschutzfachlicher Kriterien. Im Laufe der Überarbeitung des Grundwanderwegenetzes wurden bereits bestehende Wanderwege gebündelt sowie gefährliche oder unattraktive Passagen gestrichen. Inzwischen liegt die Verantwortlichkeit in den Zuständigkeiten der Landkreise Esslingen und Reutlingen und wurde mit 701.607 Euro durch das Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes Baden-Württemberg gefördert.

Stärkung der Wanderregion Schwäbische Alb

„Mit dem Abschluss der Beschilderungsarbeiten wird ein weiterer bedeutender Schritt zur Stärkung der Wanderregion Schwäbische Alb vollzogen“, sagte Musolf. Dies stelle eine wertvolle Bereicherung für den Tourismus im Landkreis Esslingen dar und schaffe ein hochwertiges Wandererlebnis sowohl für Einheimische als auch für Gäste. Dadurch rücke auch das Thema Qualität und Nachhaltigkeit im Tourismus in den Vordergrund: „Es geht künftig nicht mehr nur darum, wie viele Menschen zu uns kommen – sondern wie sie reisen, was sie erleben und wie wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Natur- und, Kulturlandschaften sowie unsere Lebensqualität erhalten bleiben“, betonte der Landrat.

Neubeschilderung im Landkreis Reutlingen zum Jahresende fertig

Zum Ende des Jahres soll die Neubeschilderung auch im Landkreis Reutlingen vollends abgeschlossen werden. Um sicherzustellen, dass das Wanderwegenetz auch zukünftig weiterhin gepflegt und unterhalten wird, haben die Landkreise Esslingen und Reutlingen in Abstimmung mit dem Schwäbischen Albverein eine Pflegevereinbarung ausgearbeitet. Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß betonte bei der Eröffnung: „Derzeit kümmern sich mehr als 830 Ehrenamtliche um das Wanderwegenetz in unserem Vereinsgebiet – Wegewarte und Wegepaten. 2024 haben sie insgesamt rund 24.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Sie sorgen dafür, dass Naturliebhaber und Erholungssuchende auf unseren Wanderwegen nicht verloren gehen, dass sie ihren Weg finden und unsere Landschaft und die unverwechselbare Natur und Kultur im Ländle genießen können. Für diesen Dienst, den die ehrenamtlich Engagierten der der Allgemeinheit tun, nochmals ganz herzlichen Dank.“

Pressemitteilung des Landkreises Esslingen

Wandern „auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen

Wanderinnen und Wanderer müssen bei ihren Touren immer mit waldtypischen Gefahren rechnen. Auch auf touristisch beworbenen Wanderwegen sind sie immer „auf eigene Gefahr“ unterwegs. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal bestätigt.

Konkret ging es dabei um das sogenannte „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgerichts Naumburg, das mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig ist. Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Langer Weg durch die Instanzen

Der Vorgang hatte bereits einen langen Weg durch die Instanzen hinter sich. Denn das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits Mitte Dezember 2020 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der Mann hatte von der Stadt Thale ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Gefahren bei der Bewegung in der freien Natur fallen unter allgemeines Lebensrisiko

Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht nun entschieden, eine Revision nicht zuzulassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Deutscher Wanderverband begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Deutsche Wanderverband bedauerte derartige Unfälle in einer Pressemitteilung ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer.

Hohe Ansprüche an Qualität der Wanderwege

Aufgabe: „Leite einen Wanderweg mit möglichst wenig Schildern so, dass sich kein Wanderer verläuft.“ Nach dieser Maxime arbeiten die Wegewarte des Schwäbischen Albvereins. Ihr Einsatz garantiert ein gepflegtes Wegenetz – im Jahr 2020 erbrachten 650 Ehrenamtliche fast 28.000 Arbeitsstunden in der Wegearbeit.

„Das ehrenamtliche Engagement unserer Wegewarte verdient größte Anerkennung“, betont Albvereinspräsident Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß. „Sie sorgen durch ihre Arbeit dafür, dass Wanderern ein abwechslungsreiches Wegenetz zur Verfügung steht und gerade auch Neueinsteiger, die in Zeiten der Pandemie das Wandern für sich entdeckt haben, sicher an ihr Ziel kommen.“

Wandern gehört gerade während der Corona-Pandemie zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Zwischen Taubertal und Bodensee steht Wanderern das beschilderte Wegenetz des Schwäbischen Albvereins für ihre Touren zur Verfügung. Es umfasst derzeit knapp 19.000 Kilometer.Jeder Wanderweg wird mehrmals im Jahr abgelaufen, freigehalten, seine Beschilderung überprüft und bei Bedarf erneuert.

Markierungen genauer als vor 20 Jahren

Michael Burkhardt, der als Hauptfachwart für Wege im nördlichen Teil des Vereinsgebiets zuständig ist, berichtet, dass die Ansprüche an Wanderwege in den vergangenen Jahren stark gestiegen seien. Es gebe viel mehr Rundwege und touristische Routen. Dem hat auch der Schwäbische Albverein Rechnung getragen. „Unsere Markierungen sind heute viel besser und genauer als noch vor 20 Jahren“, so Burkhardt. So gebe es zum Beispiel mehr Wegzeiger, die Entfernungen anzeigten.

Einheitliche Beschilderung statt Schilder-Wildwuchs

Den Schilderwald, der sich gerade an touristischen Hotspots aufgrund vieler touristischer Rundwanderwege der Kommunen entwickelt habe, sieht Michael Burkhardt kritisch. Um eine Einheitlichkeit bei der Beschilderung zu gewährleisten, gibt es das Beschilderungskonzept Schwäbische Alb. Der Schwäbische Albverein hat das Konzept übernommen und für den Verein überarbeitet – mit dem Ziel, alle touristischen Wanderwege und das Wegenetz des Schwäbischen Albvereins zu integrieren. In den vergangenen Jahren ist das Konzept in weiten Teilen des Vereinsgebiets schrittweise gemeinsam mit touristischen Partnern umgesetzt worden.

Online-Schulungen für Wegepaten

Gerhard Stolz, Hauptfachwart für Wege im südlichen Vereinsgebiet, berichtet von verstärktem Interesse an der Wegearbeit. „Unser Wegepaten-Aufruf vom Herbst 2020 war ein voller Erfolg“, so Stolz. Mehr als 120 Interessierte hätten sich gemeldet, um bei der Wegpflege mitzuarbeiten. Diese seien Corona-bedingt bisher online in der Theorie geschult worden, eine praktische Einweisung soll in den Sommermonaten folgen. Wegepaten sollen Lücken bei der Versorgung der Wege durch die Wegewarte der Ortsgruppen füllen und die Pflege von Wegeabschnitten übernehmen.

Wanderer danken Wegewarten

Das große Interesse an der Wegearbeit führen beide Hauptwegwarte auch auf die Corona-Pandemie zurück. Viele Menschen hätten das Wandern für sich entdeckt und erkennen, wie wichtig gut markierte Wanderwege dafür sind. „Wir werden derzeit häufig angesprochen, wenn wir draußen unterwegs sind“, berichten beide übereinstimmend. Viele Ehrenamtlichen trügen bei ihrer Arbeit die Wegewarts-Westen des Schwäbischen Albvereins und seien so als Wegewarte erkennbar. „Viele Leute bedanken sich für unsere Arbeit. Diese Anerkennung freut uns sehr!“

Infos zum Beschilderungskonzept Schwäbische Alb