Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird neu ausgeschildert

Gelb statt Silber – Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb werden die Albvereinswege ab Ende April neu ausgeschildert. Finanziert wird die Neubeschilderung von den Landkreisen Reutlingen und Esslingen sowie mit Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm.

Nach diesem Muster werden auch auch die künftigen Wegzeiger im Biosphärengebiet Schwäbische-Alb gestaltet sein.

Metallpfosten mit gelben und grünen Wegzeigern – Sie weisen mittlerweile an vielen Stellen auf der Schwäbischen Alb Wandernden den Weg. Die gelben Schilder bilden das Wegenetz des Schwäbischen Albvereins ab, die grünen zeigen Ortsrunden und andere Rundwanderwege. Allerdings gibt es immer noch eine große Lücke: das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. In den nächsten Monaten wird auch dieses Gebiet neu ausgeschildert.

Was lange währt, wird endlich gut!

Der Weg zur Neubeschilderung begann vor sieben Jahren mit der Umsetzung der „hochgehberge“, einem Netz aus touristischen Rundwanderwegen, und der Optimierung des Gundwegenetzes des Schwäbischen Albvereins. „Wir haben uns die Trassenführungen genau angeschaut, Wege zusammengeführt oder verlegt“, berichtet Gerhard Stolz, Hauptfachwart für Wege beim Schwäbischen Albverein. Er hat gemeinsam mit dem Wegereferat in der Hauptgeschäftsstelle und vielen ehrenamtlichen Wegewarten vor Ort den gesamten Prozess begleitet. „Im Biosphärengebiet gibt es viele Gemeinden, die alle beteiligt waren, dazu mussten auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden. Das war nicht immer einfach, aber immer konstruktiv“, erklärt Stolz.

Neubeschilderung mit gelben Wegzeigern

Nach der Umsetzung der „hochgehberge“ und der Wegeoptimierung geht es im zweiten Schritt nun um die Neubeschilderung des Albverein-Grundwegenetzes. „Bisher hatten wir die rechteckigen, silbernen Wegzeigertafeln“, berichtet Stolz. Wie viele es davon gibt, kann er nicht genau sagen. Viele auf jeden Fall im gesamten Biosphärengebiet. Die Tafeln hängen vor allem an Bäumen. Sie sollen nun ersetzt werden durch die gelben und grünen Wegzeiger an Metallpfosten, wie sie etwa im Ostalbkreis, im Remstal oder in Teilen des Landkreises Esslingen schon üblich sind. „Die alten Wegetafeln lassen wir nur dort hängen, wo sie weiterhin Sinn machen“, so Stolz.

Wo die neuen Wegzeiger stehen sollen, wurde mit Hilfe eines Planungsbüros ermittelt. Es folgte – wie bei der Optimierung des Wegenetzes auch – ein langwieriger Abstimmungsprozess mit den Kommunen, dem Naturschutz, Forst und Tourismus. In dessen Verlauf ist ein Kataster entstanden, in dem die Standorte und Inhalte aller Wegzeiger gelistet sind.

Digitale Wegeverwaltung mit dem Natursportplaner

Martina Steinmetz, Wegereferentin im Schwäbischen Albverein, öffnet in ihrem Stuttgarter Büro das dafür vorgesehene Planungstool auf ihrem Computer – den sogenannten Natursportplaner. Kleine Fähnchen markieren die Standorte von Wegzeigern in der Wanderkarte. Mit einem Mausklick öffnet sie das dazugehörige Dokument mit allen Informationen zu den Schildern – Richtung, Aufschrift und einem Vor-Ort-Foto. „Wenn ein Wegzeiger beschädigt ist oder abhandenkommt, dann können wir dank des Katasters leicht nachvollziehen, was ersetzt werden muss“, sagt Steinmetz. Die Wegewarte vor Ort sind angehalten, alle Veränderungen nach Stuttgart zu melden. Außerdem gibt es an jedem Wegzeiger einen QR-Code, der zu einem Rückmeldeformular auf der Website des Albvereins führt. So können etwa Schäden am Schild von den Wandernden auch direkt gemeldet werden. „Am besten auch mit Foto“, sagt Steinmetz.

Projektabschluss bis Herbst 2024 geplant

Erleichterung ist bei Gerhard Stolz zu spüren, dass Mitte April nun endlich die neuen Wegzeiger aufgestellt werden. Für den ersten Bauabschnitt im Landkreis Esslingen läuft die Schilderproduktion bereits. Sechs bis acht Wochen sind für die Montage vorgesehen. Danach geht es weiter im Landkreis Reutlingen. Wenn alles nach Plan läuft, sollten bis Herbst 2024 alle neuen Wegzeiger stehen. Finanziert wird die Neubeschilderung von den Landkreisen Reutlingen und Esslingen sowie mit Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm. Das Geschäftsstelle des Biosphärengebiets hat das Kataster federführend geplant und finanziert.

Pressemitteilung des Regierungspräsidium Tübingen zum Pressetermin anlässlich der Übergabe der Katasterplanung für das Biosphärengebiet

 

Wandern „auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen

Wanderinnen und Wanderer müssen bei ihren Touren immer mit waldtypischen Gefahren rechnen. Auch auf touristisch beworbenen Wanderwegen sind sie immer „auf eigene Gefahr“ unterwegs. Der Bundesgerichtshof hat das kürzlich noch einmal bestätigt.

Konkret ging es dabei um das sogenannte „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgerichts Naumburg, das mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig ist. Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Langer Weg durch die Instanzen

Der Vorgang hatte bereits einen langen Weg durch die Instanzen hinter sich. Denn das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits Mitte Dezember 2020 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der Mann hatte von der Stadt Thale ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Gefahren bei der Bewegung in der freien Natur fallen unter allgemeines Lebensrisiko

Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht nun entschieden, eine Revision nicht zuzulassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Deutscher Wanderverband begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Deutsche Wanderverband bedauerte derartige Unfälle in einer Pressemitteilung ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer.

Sperrung von Wanderwegen im Bereich der Ruine Hohenwittlingen

Vom 23.10.23 bis 01.12.23 findet im Steilhang zwischen Seeburg und Bad Urach eine große Waldpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahme statt. Neben der B465 müssen auch folgende Wanderwege in dem Arbeitsbereich für diesen Zeitraum gesperrt werden:

  • Der Aufstieg von der Georgenau zur Ruine Hohenwittlingen (gelbe Raute)
  • Der Aufstieg vom Rulaman-Parkplatz über die Schilllerhöhle zur Ruine Hohenwittlingen (gelbe Gabel)
  • Der Wanderweg (gelbe Gabel) oberhalb des Steilhangs (zwischen Ruine Hohenwittlingen über ehemalige Ruine Baldeck bis hinunter ins Tal).
  • Der Hohenwittlingensteig, wo er auf dem Wanderweg mit der gelben Raute verläuft.

 
Die Ruine Hohenwittlingen ist in diesem Zeitraum nur über Wittlingen zu erreichen (Wanderweg mit gelber Raute). Im beiliegenden Kartenausschnitt sind alle für diesen Zeitraum gesperrten Wanderwege in gelber Farbe markiert.  

Umleitung des Wanderwegs im Bereich Königseiche in Eberbach an der Fils

Der Wanderweg mit dem Wegzeichen „Blaues Kreuz“ im Bereich der Krönigseiche in Eberbach an der Fils wird wegen Bauarbeiten am Windpark Königseiche umgeleitet. Die Streckenverlegung ist örtlich ausgeschildert und betrifft voraussichtlich den Zeitraum von August bis Ende November und erneut zwischen Mai und Oktober 2024.

Hier ein Kartendarstellung der Umleitung:

Fördergelder für neue Wegebeschilderung bewilligt

Ende 2023 geht es los: Rund 1.500 Kilometer Wanderwegenetz des Schwäbischen Albvereins sollen mit dem Wege- und Beschilderungskonzept Schwäbische Alb neu ausgeschildert werden. Dafür hat das Land Baden-Württemberg rund 700.000 Euro aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm zugesagt.

Ziel des Gesamtprojektes ist es, die einzelnen Aktivitäten rund um das Wandern qualitativ zu überarbeiten, zu bündeln und alle überarbeiteten Wege schließlich mit einer einheitlichen Beschilderung im und um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auszuweisen. Der Schwäbische Albverein arbeitet dafür eng mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet, mit zahlreichen Städten und Gemeinden, den Landkreisen Esslingen und Reutlingen, der Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb im Landkreis Reutlingen e.V. sowie den Naturschutz- und Forstbehörden zusammen.

Zusammenarbeit im Sinne der Wanderwegeoptimierung

„Ohne die tatkräftige Unterstützung des Schwäbischen Albvereins mit seiner Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart, dem Hauptfachwart (Gerhard Stolz) sowie den zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter in den Albvereins-Ortsgruppen wäre die Wanderwegeoptimierung so nicht möglich“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Landkreise Esslingen und Reutlingen.

Kataster nahezu fertig gestellt

Mittlerweile ist ein Kataster des Wanderwegenetzes nahezu fertig gestellt. Der Austausch mit den Beteiligten und die aktuelle Datengrundlage ermöglichen die Bündelung parallel verlaufender Wegspangen, die Streichung gefährlicher und naturschutzfachlich sensibler Passagen sowie eine Umverlegung unattraktiver Wegepassagen auf bereits bestehende und ausgewiesene Wege. Das neue Wegenetz soll so auch von Umfang und Pflegeaufwand künftig gut handhabbar sein.

Attraktives und hochwertiges Wanderwegenetz

Die zertifizierten Wanderwegen des Schwäbischen Albvereins (HW1/Albsteig und Gustav-Ströhmfeld-Weg), »hochgehberge«, Grafensteige, BurgFelsenPfad und Grenzgängerweg bilden gemeinsam die kommunalen Rundwege und den Albvereins Grundwegen ein hochwertiges Wanderwegenetz im und um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

Umsetzung durch Wegewarte und Bauhöfe

Für das Beschilderungsmaterial und die Montage der Schilder stehen nun Fördergelder über das Tourismusinfrastrukturprogramm in Höhe von 700.000 Euro bereit. Umgesetzt wird die Neubeschilderung von den Wegewartinnen und Wegewarten des Schwäbischen Albvereins und den Bauhöfen der Kommunen.

Grundlage hierfür ist das gemeinsam beschlossene und verabschiedete albweit gültige Wege- und Beschilderungskonzept Schwäbische Alb des Schwäbischen Albvereins und des Schwäbische Alb Tourismusverbands (SAT).

Von Hohenlohe per Pedes in die Landeshauptstadt

Der Georg-Fahrbach-Weg (GFW) gehört zu den weniger bekannten Fernwanderwegen des Schwäbischen Albvereins. Er überrascht durch seine landschaftliche Vielfalt mit Idyllische Flusstäler, wilde Schluchten, bunte Weinberge und stille Wälder. Mit 121 Kilometern Länge ist der Weg in bis zu zehn Etappen je nach Zeit und Fitnessgrad zu schaffen.

Start ist in Criesbach, dem Geburtsort von Georg-Fahrbach, der viele Jahre dem Schwäbischen Albverein vorstand und zu dessen Gedenken der Weg eingerichtet wurde. Von der Hohenloher Ebene geht es durch den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald. Durch ihn verläuft der Hauptteil der Strecke. Er ist quasi das grüne Zentrum des Weges. Anschließend führt er quer über die Waldberge ins sonnige Remstal mit seinen Weinbergen. Endpunkt ist die Landeshauptstadt Stuttgart.

Kleine Schätze am Wegesrand

Das Ziel des Wanderwegs lässt vermuten, dass Teile in dicht besiedeltem Gebiet verlaufen. Dies verhindert jedoch die gut gewählte Wegführung. Auf den 121 Kilometern Strecke durchstreift der bzw. die Wandernde ein Land, in dem sich viele kleine Schätze am Wegesrand verbergen. Sie zu entdecken ist die Kunst der Wanderschaft. Ob es ein plätschernder Wasserfall in einer wilden Schlucht oder ein stiller Berggipfel ist, dem die Natur zu Füßen liegt. Vom Norden kommend ins Herz des 3-Löwen-Landes ist der Georg-Fahrbach-Weg eine der schönsten Weisen Baden-Württemberg kennenzulernen.

Wanderführer mit vielen Extras

Der Wanderführer teilt die Strecke in 10 Kilometer lange Etappen ein, die am Stück oder auch als Sonntagsausflüge gestaltet werden können. Sie sind auch für wenig Geübte und Familien geeignet. Dazu gibt es alle Informationen, die eine Wanderung gelingen lassen: GPS-Tracks zum einfachen Download via QR-Code oder Link. Nummerierte Marken im Höhenprofil, im Textblock, auf den Fotografien und Karten ermöglichen eine leichte Nachvollziehbarkeit des Weges. Für schwierige Situationen stehen Koordinaten im WGS84 Format zur Verfügung. Ein kurzer Einleitungsteil erläutert die Verwendung. Die schönsten Fotografien können wie die GPS-Tracks heruntergeladen und beliebig mit Freunden geteilt werden.

Hier gibt es eine Leseprobe.

Georg-Fahrbach-Weg
Hohenlohe,
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald,
Remstal und StuttgartISBN: 978-3-948860-11-0,
19,90 €
156 Seiten, 260 g

 

 

Die Tourismushelden vom Albschäferweg

Das Kompetenz-Team Albschäferweg ist mit dem Titel „Tourismushelden Baden-Württemberg“ 2023 ausgezeichnet worden. Auf der Urlaubsmesse CMT in Stuttgart übergab Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im baden-württembergischen Ministerium für Wirt Tourismus, die Auszeichnung in der Kategorie Freizeitdienstleistungen und Destinationen an die Preisträger.


Hauptfachwart für Wege, Gerhard Stolz, ist Tourismusheld 2022.

Bereits 2022 wurde der Hauptfachwart für Wege des Schwäbischen Albvereins, Gerhard Stolz, als „Tourismusheld“ für seinen Einsatz für ein gut gepflegtes und ausgeschildertes Wanderwegenetz im Vereinsgebiet ausgezeinet. Da die CMT aufgrund der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr nicht stattfand, konnte Gerhard Stolz seine Auszeichnung allerdings nicht persönlich entgegennehmen.


Unsere Tourismushelden. Das Kompetenz-Team Albschäferweg in der MItte sowie Gerhard Stolz, unser Hauptfachwart für Wege (r.)., ganz links weitere Preisträger aus dem Landkreis Heidenheim.

Zum Kompetenz-Team Albschäferweg gehören Monika Suckut, als Tourismusbeauftragte des Landkreises Heidenheim, Wolfgang Pösselt als Wanderführer und Vertreter der Schäferkultur, Wolfgang Schwarz als Gauwegewart und Otto Palfi als Zanger Wegewart des Schwäbischen Albvereins. Seit fast zehn Jahren arbeiten sie eng zusammen, um gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen die Qualität der Markierungen, das Wandererlebnis und die Zertifizierung des 160 Kilometer langen Mehrtageswanderwegs als Qualitätsweg zu sichern. Mit Erfolg! 2022 wurde der Albschäferweg im Rahmen der Publikumswahl des Wandermagazins als „Deutschlands schönster Wanderweg“ ausgezeichnet, der nicht nur Einheimische, sondern auch viele auswärtige Wandergäste anzieht.

Schwäbischer Albverein hatte das Team für die Auszeichnung vorgeschlagen

Gemeinsam mit dem Team freuen sich Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß, Präsident des Schwäbischen Albvereins, und der Heidenheimer Landrat Peter Polta über die Auszeichnung als „Tourismushelden“. „Diese enge Zusammenarbeit zwischen Tourismusförderung und Schwäbischer Albverein im Landkreis Heidenheim ist ziemlich einmalig“, sagt Rauchfuß. „Gemeinsam haben wir ein attraktives Wanderwegenetz entwickelt. Das Kompetenz-Team ist hier der Dreh- und Angelpunkt und leistet eine großartige Arbeit. Deshalb haben wir das Team auch für den Tourismushelden-Preis vorgeschlagen. Wir vom Schwäbischen Albverein freuen uns sehr über die Auszeichnung, die auch allen unseren ehrenamtlichen Wegewarten gilt,“ so Rauchfuß.

Landrat Peter Polta bedankt sich für gute Zusammenarbeit.

Landrat Peter Polta betont: „Das Tourismus-Team des Landkreises setzt sich mit Herzblut und Leidenschaft für den Albschäferweg und damit für die Tourismusentwicklung im Landkreis Heidenheim ein. Wir sind stolz auf diese herausragende Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ehrenamt. Eine für uns unbezahlbare Leistung. Ebenso dankbar sind wir aber auch für private Investoren und kreative Köpfe, die unseren Landkreis mit ihrer Schaffenskraft attraktiver machen, zu denen Andreas Widmann mit seiner Familie und Familie Walter von der Burg Katzenstein ohne Zweifel gehören.“

Was verbirgt sich hinter der Auszeichnung „Tourismushelden Baden-Württemberg“?

Die Auszeichnung „Tourismushelden Baden-Württemberg“ wird jedes Jahr vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und den baden-württembergischen IHKs vergeben. In Zusammenarbeit mit der Messe Stuttgart als Veranstalterin der CMT werden Personen ausgezeichnet, die sich mit viel Engagement um den Tourismus in Baden-Württemberg kümmern. Der Tourismus ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsbereiche für Baden-Württemberg. Das liegt nicht nur an besonders schönen Landschaften, zahlreichen Sehenswürdigkeiten und köstlichem Essen, sondern vor allem an der Vielzahl touristischer Angebote, hinter denen authentische, liebenswerte, innovative und gastfreundliche Menschen stehen. Sie alle verfolgen das Ziel, das Reise- und Genießerland Baden-Württemberg für Einheimische und Gäste erlebbar zu machen, heißt es in der Ausschreibung zum Tourismushelden-Preis.

HW1 und Gustav-Ströhmfeld-Weg sind Qualitätswege

Zwei Wege des Schwäbischen Albvereins sind erneut mit dem Siegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbands ausgezeichnet worden – der HW1 (Albsteig) und der Gustav-Ströhmfeld-Weg. Der Deutsche Wanderverband übergab bei der Urlaubsmesse CMT die Zertifikate.

Heiko Zeeb vom Schwäbischen Alb Tourismusverband und Hauptfachwart für Wege Gerhard Stolz vom Schwäbischen Albverein nehmen die Zertifizierungsurkunde für den HW1/Albsteig entgegen. Überreicht wurde sie von Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß, Präsident des Deutschen Wanderverbands und des Schwäbischen Albvereins. (v.l.n.r.). Foto: Schwäbischer Albverein

HW1 (Albsteig) einer der schönsten Fernwanderwege Deutschlands

Der Hauptwanderweg 1 des Schwäbischen Albvereins (HW1) hat mehrere Namen. Am bekanntesten ist er sicherlich als Schwäbische Alb-Nordrandweg. Vermarktet wird er aber auch unter dem Titl „Albsteig“. 359 Kilometer ist er lang und gehört zu den ältesten Fernwanderwegen in Deutschland. Zum fünften Mal ist er nun mit dem Siegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ mittweile zum fünften Mal.

Der Zertifizierungsprozess ist aufwendig. Ein Qualitätsweg muss nämlich verschiedene Kriterien erfüllen, unter anderem eine ausgezeichnete Markierung, einen hohen Anteil an Naturpfaden sowie zahlreiche Attraktionen entlang des Wegs. Vor vier Jahren war der HW1 vom Schwäbischen Albverein in seiner Streckenführung noch einmal verbessert und neu markiert worden – weg von Asphalt und befestigten Waldwegen hin zu mehr Naturpfaden. Eine aufwendige Arbeit, die sich auch bei dieser Zertifizierungsrunde ausgezeichnet hat. Die Prüfer des Deutschen Wanderverbands, die die Strecke in Teilen abgelaufen sind, zeigten sich sehr zufrieden mit dem Zustand und der Attraktivität des Wegs.

Dank an Hauptfachwart Gerhard Stolz und alle Wegewarte vor Ort

„Der HW1 ist sicherlich einer der schönsten und bestmarkierten Wege in unserem Vereinsgebiet“, erklärt Martina Steinmetz, Wegereferentin des Schwäbischen Albvereins, und hob die Leistung von Hauptfachwart für Wege Gerhard Stolz und aller Wegewarte vor Ort hervor. „Nur durch ihr Engagement können wir ein Wegenetz in dieser Qualität garantieren.“


Eckard Ruopp (l.) von der Albvereins-Ortsgruppe Metzingen nimmt die Zertifizierungsurkunde von Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß, Präsident des Deutschen Wanderverbands und des Schwäbischen Albvereins, entgegen. Foto: Schwäbischer Albverein

Gustav-Ströhmfeld-Weg zum vierten Mal zertifiziert

Der Gustav-Ströhmfeld-Weg war erstmalig 2012/13 vom Deutschen Wanderverband als Qualitätswanderweg zertifiziert wurden. Im Vorfeld hatte man den bereits 1940 als Albvereinsweg angelegte Wanderweg vom Bahnhof in Metzingen zum Bahnhof in Neuffen umfangreich modernisiert und mit neuen Wegzeigern versehen. Die Wegeführung verläuft aus Naturschutzgründen ausschließlich auf bereits bestehenden Albvereinswegen.

Der Gustav-Ströhmfeld-Weg ist benannt nach dem Schöpfer des Albvereins-Wegenetzes. Der Wanderweg ist 22 Kilometer lang und gilt mit seiner Wegführung auf den Höhen des Albtraufs als einer der schönsten Streckenwanderwege auf der Schwäbischen Alb. Ergänzt wird er mit insgesamt sieben Rundwanderwegen.

Dank an die Ortsgruppe Metzingen und ihre Wegewarte

Martina Steinmetz dankte den Wegebeauftragten der Ortsgruppe Metzingen, Eckard Ruopp und Konrad Berger sowie deren Vorgänger Hans Bader. „Sie setzen die Kriterien für die Zertifizierung vorbildlich um.“