Wanderwege sichern

Wanderwege sind essentiell für Gesundheit und Klima. Deswegen fordert der Deutsche Wanderverband in einer Resolution dringend Maßnahmen zu deren Schutz.

Die Wanderinfrastruktur in Deutschland sichern und naturnahe Wanderwege schützen: Das fordert der Deutsche Wanderverband (DWV) in einer an alle politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen. Wandern sei als bundesweit beliebteste Natursportart ökologisch, wirtschaftlich und sozial essentiell für das Land, heißt es im Papier, das die DWV-Mitgliederversammlung am Freitag 30. Oktober in Kassel verabschiedet hat.

Längste „Sportstätte“ Deutschlands

Das Wegenetz in Deutschland umfasse rund 200.000 Kilometern. Damit stellten die Mitglieder des Deutschen Wanderverbands den Bürgerinnen und Bürgern die längste „Sportstätte“ im Land zur Verfügung und fördern so nicht nur die physische und psychische Gesundheit, sondern auch den sozialen und familiären Zusammenhalt. Dies sei besonders jetzt in der Corona-Pandemie deutlich geworden, als sich Millionen Menschen draußen in der Natur aber auch in ihren Stadt­­quartieren beim Wandern wohnortnah Abwechslung verschafft hätten.

Bewegung abseit der Verkehrsstraßen

Fußgänger­infrastruktur auch in den Städten sei Raum für Begegnung und Aktivität, für Selbstwirk­sam­keit und Identifikation, heißt es in der Resolution. „Attrak­tive und kleine Fußwege dienen der durchlässigen Er­reichbarkeit in und zwischen Orts-, Stadt- und Landschaftsteilen, sie bieten mehr Si­cher­heit für alle,
ermöglichen Bewegungs­räume und bieten Freiraum für Entdeckungen ab­seits der großen Verkehrstraßen“, so das Papier.

Naturnahen Wege und Pfade wichtig für Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt

Besonders besorgniserregend sei der zunehmende Verlust von naturnahen Wegen und Pfaden, die sowohl beim Klimaschutz als auch beim Erhalt Biologischer Vielfalt eine wichtige Rolle spielten.

Forderungen an die Politik: Zerstörung naturnaher Wege stoppen!

Konkret formuliert der Verband acht Forderungen. So seien Wander- und Fußwege als notwendige Basisinfrastruktur anzuerkennen und dürften nicht länger eine freiwillige Leistung kommunaler Gebietskörperschaften sein. Es brauche außerdem eine institutionelle, verlässliche Förderung für die Wanderwege­infra­struktur und durchgängige Zuständigkeit von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene. Zudem seien Fuß- und Wanderwege flächendeckend als Beitrag zum Klimaschutz anzuerkennen und in dessen Förderprogramme aufzunehmen. Die zunehmende Versiegelung und Zerstörung naturnaher Wegabschnitte sei zu stoppen. Dies könne nur dann geschehen, wenn die Belange des Wanderns und seiner Infra­struktur frühzeitig in Planungen eingebunden würden.

Jens Kuhr, Deutscher Wanderverband

Die Resolution im Wortlaut: DWV-Resolution_Sicherung Wegeinfrastruktur und naturnahe Wege

Merkblatt für die Nutzung von digitalen Karten des LGL durch die Ortsgruppen des Schwäbischen Albvereins

Durch den Kooperationsvertrag zwischen dem LGL und dem Schwäbischen Albverein werden die Nutzungsrechte für digitale Karten des LGL geregelt.
Das „Merkblatt für Ortsgruppen des Schwäbischen Albvereins über die Nutzung von amtlichen Geobasisdaten“ bietet hierzu einen Überblick. Die wesentlichen Inhalte können auch in einer kurzen Zusammenstellung nachgelesen werden. Beiden Dokumente „Merkblatt für Ortsgruppen des SAV (LGL)“ und „Zusammenstellung des Merkblatts für Ortsgruppen des SAV“ finden finden Sie hier. (Service/Intern, Bereich Wege)

Qualitätswege auf der Alb ausgezeichnet

Der Hauptwanderweg HW 1 (Albsteig) von Donauwörth nach Tuttlingen und der Gustav-Ströhmfeld-Weg von Metzingen nach Neuffen sind erneut mit dem Siegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ ausgezeichnet worden. Der Deutsche Wanderverband übergab bei der Tourismusmesse CMT die Zertifikate.

Die Burgruine Reußenstein ist ein markanter Aussichtspunkt im Verlauf des
Albsteigs (HW 1). Foto: Katharina Knaup

Das rote Dreieck ist ein wichtiges Zeichen für alle Wanderer auf der Schwäbischen Alb. Es markiert die beiden ältesten Hauptwanderwege der Region – den Schwäbische-Alb-Nordrand-Weg (HW 1), auch Albsteig genannt, und den Schwäbische-Alb-Südrand-Weg (HW 2). Beide Wege sind über hundert Jahre alt.

Nachzertifizierung alle drei Jahre

Zum vierten Mal ist der 360 Kilometer lange HW 1 nun als „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ ausgezeichnet worden. Das Zertifikat des Deutschen Wanderverbands (DWV) muss alle drei Jahre erneuert werden. Es garantiert eine gute Markierung sowie zahlreiche Attraktionen entlang des Weges.

Der Zertifizierungsprozess ist aufwendig. Seit November 2018 sind Hauptwegmeister Gerhard Stolz und seine Frau Doris Sautter sowie viele andere Wegewarte den Albsteig abschnittsweise abgelaufen, um die Wegeführung zu überprüfen, zu verbessern und an vielen Stellen neu zu markieren. Weg von Asphalt und befestigten Waldwegen hin zu Naturpfaden.

Hauptwegmeister Gerhard Stolz (Mitte) und Maik Münzing vom Schwäbischer Alb Tourismus (links) nahmen den Preis entgegen. Überreicht wurde er von Dr. Ulrich Rauchfuß, dem Präsidenten des Deutschen Wanderverbands. Foto: DWV/Ertem

Aufwendige Markierungsarbeiten

„Das war viel Aufwand“, berichtet Gerhard Stolz. Vor allem im östlichen Teil des Wegs habe man viele Streckenabschnitte verlegt, um den Weg für Wanderer schöner zu machen. Nach der Planung müssen die neuen Wegabschnitte genehmigt und schließlich neu beschildert werden. „Man hat dann unheimlich viel Material dabei“, erzählt Stolz. „Wegmarken, Material zum Festmachen, eine Stangensäge, eine Leiter, eine Werkzeugkiste“, zählt er auf. „Das Auto war voll.“ Er habe dann am Weg gearbeitet, oft gemeinsam mit dem für den Abschnitt zuständigen Wegewart. Seine Frau habe derweil versucht, mit dem Auto – dem „Werkzeugwagen“, so Stolz – möglichst nah an die Markierungsstellen zu fahren, um das Beschilderungsmaterial nicht zu weit tragen zu müssen.

Strenge Qualitätskriterien

Nachdem alle Markierungsarbeiten abgeschlossen waren, mussten alle Fakten zum Weg genau erfasst werden. Er wird dabei in Abschnitte von vier Kilometer Länge eingeteilt. Jeder Abschnitt ist eine Prüfeinheit und muss eine bestimmte Punktezahl erreichen. Dafür hat der Deutsche Wanderverband genaue Kriterien festgelegt. Wie ist die Wegbeschaffenheit? Ist der Weg abwechslungsreich und führt durch attraktive Landschaften? Gibt es kulturelle Höhepunkte? Insgesamt neun Kernkriterien und 23 Wahlkriterien muss ein Weg für die Zertifizierung erfüllen.

Die Prüfung nimmt der Deutsche Wanderverband dann vor Ort vor. Welche Abschnitte überprüft werden, verrät der DWV vorher nicht. „Bescheisserei geht nicht“, erklärt Gerhard Stolz. „Man kann sich den Weg nicht schönreden.“ Und man bekäme nach der Überprüfung eine Mängelliste präsentiert, die vor der Zertifizierung abgearbeitet muss. Die Verbesserungen sind dann auf Fotos zu dokumentieren und einzureichen. Erst dann gibt es die Urkunde.

Gustav-Ströhmfeld-Weg zum zweiten Mal nachzertifiziert

Für den Gustav-Ströhmfeld-Weg war es die zweite Nachzertifizierung. Auch hier galt es Wegemarken zu überprüfen und den strengen Kriterienkatalog des Deutschen Wanderverbands abzuarbeiten. Eine Mühe, die sich gelohnt hat. Bei der CMT nahmen Hans Bader von der Ortsgruppe Metzingen und Werner Schrade, Gauvorsitzender im Ermsgau, die Zertifizierung entgegen.

v.l.n.r. Dr. Ulrich Rauchfuß, Hans Bader (Ortsgruppe Metzingen) und Werner Schrade (Gauvorsitzender Ermsgau) Foto: DWV/Ertem

Benannt nach Gustav-Ströhmfeld (1862-1938), dem Schöpfer der Albvereins-Wanderwege, führt der 22 Kilometer lange Weg von Metzingen nach Neuffen – eine Reise durch die Landschaftsgeschichte mit 24 Infotafeln. Eröffnet wurde er 1940, 1971/72 als geologischer Lehrpfad ausgestattet und 2012/13 komplett erneuert. Ergänzt wird der Gustav-Ströhmfeld-Hauptweg mit insgesamt sieben Rundwegen.

Rems-Murr-Gau gewinnt Bürgerpreis

Der Rems-Murr-Gau hat den Bürgerpreis der Kreissparkasse Waiblingen gewonnen!

Seit vielen Jahren würdigt die Kreissparkasse Waiblingen das ehrenamtliche Engagement im Rems-Murr-Kreis. Denn ohne den ehrenamtlichen Einsatz vieler Menschen wäre so manches, was notwendig und wichtig ist, gar nicht möglich. Der Rems-Murr-Gau hat an diesem Wettbewerb teilgenommen und bei seiner Bewerbung die Wegmeisterei mit Ihren 36 ehrenamtlichen Wegewarten vorgestellt.

Die Aufgabe der Wegewarte beinhaltet, sich um die Beschilderung der Wanderwege zu kümmern, die Wegzeiger und die Infotafeln zu kontrollieren und, wo notwendig, Äste und Gebüsch zurück zu  schneiden. Sie kontrollieren die Wegebeschaffenheit und melden Beschädigungen. Ohne den Einsatz der Wegewarte könnte die Qualität der Wanderwege nicht erhalten werden.

Es gab in diesem Jahr 44 Bewerbungen. Daraus wurden von einer siebenköpfigen Jury vier Sieger bestimmt, ein Sieger aus den Bewerbungen wählten die Zeitungsleser der Waiblinger/Backnanger sowie Murrhardter Zeitung. Die Wegewarte des Rems-Murr-Gaus sind stolz, mit Ihrer Wegearbeit für den Schwäbischen Albverein zu den glücklichen Gewinnern zu zählen!

Auf der Preisverleihung am 10.7. 2019 wurde die Urkunde übergeben.

Ein Film beschreibt die Arbeit der Wegewarte des Rems-Murr-Gaus.

Wegeoptimierungen im Tübinger Gau

Eine schöne Pflegeaktion fand im Tübinger Gau statt: Südöstlich von Hirrlingen in Richtung Rangendingen war ein Pfad komplett zugewachsen, in der Karte noch eingezeichnet aber in der Natur nicht mehr begehbar.

Unser Gauwegmeister Norbert Kohler hat für diesen Wegabschnitt eine Aktion organisiert: Rottenburger Forststudenten haben sich dem zugewachsenen Pfad angenommen und von Gestrüpp und querliegenden Baumstämmen befreit. Nun ist der 250 Meter lange Trampelpfad wieder begehbar und neu markiert für Spaziergänger und Wanderer freigegeben!

Durch diese Aktion bietet der Wanderweg mit dem blauen Strich nun abseits der geschotterten Waldwege eine schöne Alternative! Auch nördlich von Hirrlingen wurde von Herrn Kohler eine Änderung vorgenommen. Der neue Verlauf bietet einen besseren Blick auf das Hirrlinger Schloss.

Dieser Einsatz ist genau das, was die Wanderwege des Schwäbischen Albvereins hin und wieder brauchen: Eine Optimierung in Ihrem Verlauf, eine Pflegeaktion an arbeitsintensiven Stellen!

Merkblatt zur Pflege von Wanderwegen und Wanderrouten

Im vergangenen Jahr wurden die Leitlinien für die Optimierung des Wanderwegenetzes des Schwäbischen Albvereins e. V. erarbeitet und beschlossen. Zur Ergänzung hierzu wurde dieses Jahr auf der Gauwegmeistertagung im März 2019 von den Gauwegmeistern und am 25. März 2019 vom Vorstand des Schwäbischen Albvereins e. V. das „Merkblatt zur Pflege von Wanderwegen und Wanderrouten durch Mitglieder des Schwäbischen Albvereins e. V.“ beschlossen.

Download hier oder unter Service Intern

HW 5 auf Messe CMT präsentiert

Beim Pressetermin am 14. Januar im Rahmen der CMT (SWR Bühne in Halle 6) ging es um das Thema Aussichten. Der Schönbuchturm im Landkreis Böblingen wurde  von Böblingens Landrat Roland Bernhard als grandioser Aussichtsturm am Rand des Naturparks Schönbuch bei Herrenberg angepriesen. Der HW 5 des Schwäbischen Alvereins, welcher durch den Landkreis Böblingen führt, wurde als perfekter Wanderweg mit vielen Naturschönheiten und Ausblicken präsentiert. Präsident Rauchfuß schwärmte: „Der HW 5 ist 305 Kilometer lang, man benötigt mehrere Tage dafür. Die Strecke ist sehr abwechslungsreich und bietet großartige Aussichten am Rand des Schönbuchs. Für den Großraum Stuttgart ist der Weg ein ideales Ausflugsziel.“

Auf dem Foto v.l.n.r.: Weltbäcker Jochen Baier, Landrat Roland Bernhard, OB Herrenberg Thomas Sprißler, Albvereinspräsident Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß, Moderatorin

Neu: Leitlinien für das Wegenetz

Um auch weiterhin ein attraktives und gepflegtes Wegenetz zu gewährleisten, wurden Leitlinien entwickelt. Sie dienen als praktische Hilfe, um das Wegenetz fit für die Zukunft zu machen. Diese wurden am 9. Juni 2018 vom Hauptausschuss in Kirchheim/Teck beschlossen.

Ein neuer Menüpunkt Leitlinien ist auf unserer Homepage unter dem Hauptmenü Wege zu finden: https://wege.albverein.net/leitlinien/

Probleme auf unseren Wanderwegen? Geben Sie Bescheid!

Seit kurzem gibt es auf unserer Homepage die Möglichkeit mitzuteilen, falls Ihnen beim Wandern erschwerende bzw. ungünstige Bedingungen aufgefallen sind: Fehlende Markierungen, schlechte Begehbarkeiten oder beschädigte Treppen, Geländer usw.

Hierzu gibt es jetzt die Rubrik Kummerkasten

Hier können Sie uns alles mitteilen und auch ein Bild hochladen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Wanderwege genießen, aber auch wenn Sie uns konstruktive Anregungen geben.

Vielen Dank!

Wie ist das eigentlich mit der Verkehrssicherungspflicht auf unseren Wegen?

 
„Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht,
die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden
anderer zu verhindern.“ Dies ist eine einfache und einleuchtende Definition des Begriffs Verkehrssicherungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, und man ist versucht zu sagen: Das ist eine Selbstverständlichkeit, alles klar! So ganz einfach ist die Sache allerdings nicht…
 
Genaueres finden Sie in dieser Publikation

 

Ein Artikel von Reinhard Wolf und Martina Steinmetz ist auch in den Blättern des Schwäbischen Albvereins (1/2018) erschienen.